Länder
Mit der neuen EU-Weinmarktordnung trat August 2009 auch eine Änderung bei der Bezeichnung von Weinqualitätsstufen und -bezeichnungen in Kraft, die aus dem Herkunftsschutzsystem des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechtes übernommen wurden. Damit trägt auch der Wein verstärkt dem Kriterium Herkunft/ Ursprung Rechnung.
Für die Verwendung der neuen Bezeichnungen gibt es eine Ausnahmeregelung. Es dürfen alternativ die alte und/oder neue Kennzeichnung verwendet werden. Dies soll einer Gleichsetzung von DOC und DOCG (beide DOP) vorbeugen. Demnach sind in den nachfolgenden Erklärungen die neue und die alte Kennzeichnung aufgeführt.
ITALIEN
FRANKREICH
DEUTSCHLAND
ÖSTERREICH
SPANIEN
PORTUGAL
Griechenland
Übersee
Sichere daten durch
ssl-verschlusselung
VERSAND
ab 100 € oder 12 Flaschen frei Haus
14 TAGE RÜCKGABERECHT
Ohne Risiko einkaufen*
Folge uns auf
Social Media