Mit der neuen EU-Weinmarktordnung trat August 2009 auch eine Änderung bei der Bezeichnung von Weinqualitätsstufen und -bezeichnungen in Kraft, die aus dem Herkunftsschutzsystem des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechtes übernommen wurden. Damit trägt auch der Wein verstärkt dem Kriterium Herkunft/ Ursprung Rechnung.
Für die Verwendung der neuen Bezeichnungen gibt es eine Ausnahmeregelung. Es dürfen alternativ die alte und/oder neue Kennzeichnung verwendet werden. Dies soll einer Gleichsetzung von DOC und DOCG (beide DOP) vorbeugen. Demnach sind in den nachfolgenden Erklärungen die neue und die alte Kennzeichnung aufgeführt.